Schweiz
Abstimmungen 2023

So liefen die bisherigen Klima-Abstimmungen in der Schweiz

An der Entwicklung der Schweizer Gletscher ist der Klimawandel am besten sichtbar.
An der Entwicklung der Schweizer Gletscher ist der Klimawandel am besten sichtbar.bild: shutterstock

7:9 aus Sicht der Umwelt – so liefen die bisherigen Klima-Abstimmungen in der Schweiz

Bis 2050 soll die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen auf null reduzieren. Das fordert das neue Klimaschutzgesetz, über das wir am Sonntag abstimmen. In den bisherigen Abstimmungen zogen Natur und Klima aber oft den Kürzeren.
15.06.2023, 20:0516.06.2023, 15:10
Philipp Reich
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Am Wochenende stimmt die Schweiz über ein neues Klimaschutzgesetz ab. Bis Mitte des Jahrhunderts soll unser Land mithilfe des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscher-Initiative von Bund und Parlament klimaneutral werden. Eine ausgeglichene Treibhausgasbilanz bis 2050 ist das grosse Ziel.

Aktuell sehen die Umfragen ein knappes Ja voraus. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. In den letzten Wochen nahmen die Zustimmungswerte konstant ab. Es wäre nicht die erste Klima-Abstimmung, die vom Volk versenkt wird, wie unsere Übersicht zeigt. 16 Mal seit 1990 hat das Schweizer Volk über Klima-, Natur- und Umwelt-Themen abgestimmt, oftmals hatten jedoch die Gegner am Ende die Nase vorn.

CO₂-Gesetz (2021)

  • Offizieller Titel: Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen
  • Rechtsform: Fakultatives Referendum

Das CO2-Gesetz sollte dafür sorgen, dass der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert wird. Nach fast zweijährigen Debatten stimmten National- und Ständerat 2020 für ein neues Gesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen.

Gegen das neue CO2-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Obwohl sich mit Ausnahme der EDU und der SVP alle Parteien dafür ausgesprochen hatten, lehnte das Stimmvolk das Gesetz knapp ab. Das Fazit: Zu viele Bürgerinnen und Bürger sind nur für Klimaschutz, wenn er nichts kostet und sie ihr Verhalten nicht ändern müssen.

«Ein Debakel für die Schweizer Klimapolitik.»
St.Galler Tagblatt

Konzernverantwortungs-Initiative (2020)

  • Offizieller Titel: Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
  • Rechtsform: Volksinitiative

Keine direkte Klima-Abstimmung, und doch ging es bei der «KVI» auch um Umweltfragen: Die Initiative forderte, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz zu respektieren haben. Dazu sollten Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung verbindlicher Umweltstandards haftbar gemacht werden.

Der Ausgang der Volksabstimmung war historisch: Erst zum zweiten Mal überhaupt erreichte eine Initiative zwar das Volksmehr, doch das ebenfalls erforderliche Ständemehr wurde mit 8,5:14,5 klar verpasst. Den Unterschied machten die ländlich-konservativen Kantone, welche die Initiative im Gegensatz zur Westschweiz und den Städten bachab schickten.

«Kein Vertrauensbeweis für die Wirtschaft und schon gar kein Votum gegen Menschenrechte und Umweltschutz.»
watson.ch

Bundesbeschluss über Velowege (2018)

  • Offizieller Titel: Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege
  • Rechtsform: Direkter Gegenentwurf

Der Bundesbeschluss über die Velowege war ein direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege» von Pro Velo. In der sogenannten «Velo-Initiative» sollte der Veloverkehr in Alltag und Freizeit verstärkt mit Subventionen gefördert werden. Die Initianten zogen ihr Begehren jedoch zugunsten eines Gegenvorschlags des Parlaments zurück.

Die Initiative hätte den Bund verpflichtet, Velowege finanziell zu fördern. Der neue Artikel erlaubte dem Bund, Fördermassnahmen zu unterstützen, schaffte aber keine neuen Subventionen. Sogar in SVP-Kreisen fand der Gegenvorschlag breite Unterstützung, weshalb er vom Volk und von den Ständen deutlich angenommen wurde.

«Nun hat es auch das Velo als letzter Verkehrsträger in die Bundesverfassung geschafft.»
Twitter

Energiegesetz (2017)

  • Offizieller Titel: Energiegesetz (EnG)
  • Rechtsform: Fakultatives Referendum

Nach der Reaktor-Katastrophe von Fukushima wurde vom Parlament im Jahr 2016 ein neues, totalrevidiertes Energiegesetz beschlossen. Es enthielt unter anderem Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Senkung des CO2-Ausstosses, zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und ein Verbot von neuen Kernkraftwerken.

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, von den grossen Parteien war vorrangig die SVP dagegen. Das Volk stimmte schliesslich mit 58,2 Prozent Ja-Stimmen deutlich für das neue Energiegesetz, wobei sich ein deutlicher Röstigraben zeigte: In der Westschweiz war die Zustimmung stärker als in der Deutschschweiz.

«Ein Entscheid der Vernunft, aber nicht genug für eine nachhaltige Energiezukunft.»
watson.ch

Initiative «Grüne Wirtschaft» (2016)

  • Offizieller Titel: Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)»
  • Rechtsform: Volksinitiative

Inspiriert vom Konzept des «ökologischen Fussabdrucks» lanciert die Grüne Partei 2011 die Volksinitiative «Grüne Wirtschaft». Ziel war es, den Ressourcenverbrauch in der Schweiz bis 2050 so weit zu senken, dass er auf die Weltbevölkerung hochgerechnet die Kapazität einer Erde nicht überschreitet. Der Bundesrat hielt die Initiative allerdings für «nicht umsetzbar». Im Nationalrat sprachen sich SP, die Grünen und Grünliberalen für die Initiative aus, FDP, SVP, CVP und BDP dagegen.

Das Ergebnis fiel deutlich aus: Mit 63,6 Prozent Nein-Stimmen wird die Initiative abgelehnt. Ausschlaggebend waren die Angst vor negativen wirtschaftlichen Konsequenzen, Bedenken zur Umsetzbarkeit sowie die Furcht vor drohenden Konsumeinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger.

«So wichtig das Anliegen ist – das ökologische Heil der Welt entscheidet sich nicht an den Schweizer Urnen.»
NZZ

Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) (2014)

  • Offizieller Titel: Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
  • Rechtsform: Direkter Gegenentwurf

Der Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, kurz FABI, war die Antwort des Bundesrats auf die VCS-Initiative «Für den öffentlichen Verkehr». Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Schienennetzes sollen künftig mit jährlich fünf Milliarden Franken aus einem unbefristeten Fonds finanziert werden. Die Initiative hätte zudem eine Umverteilung der Mittel aus den Treibstoffabgaben zugunsten des Schienenverkehrs verlangt.

FABI fand schnell die Unterstützung einer breiten Parteienallianz, nur die SVP und diverse Kleinparteien am rechten Rand waren dagegen. An der Urne war das Verdikt deutlich: Mit 62 Prozent Ja-Stimmen nahm das Volk den pragmatischen Kompromiss, der Kantone, Bund, Steuerzahler und den privaten Verkehr gleichermassen zur Kasse bittet, an.

«Ein Ja zu mehr Nachhaltigkeit im öffentlichen Verkehr und eine Wertschätzung für das Bahnsystem Schweiz.»
Südostschweiz

Verbandsbeschwerderechts-Initiative (2008)

  • Offizieller Titel: Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!»
  • Rechtsform: Volksinitiative

Nachdem zahlreiche demokratisch legitimierte Bauprojekte in der Schweiz (Stichwort: Hardturmstadion) durch den Einsatz des Verbandsbeschwerderechts blockiert oder verhindert worden waren, kam dieses Mitte der 2000er-Jahre stark unter Druck. Schliesslich lancierte die Zürcher Kantonalsektion der FDP 2004 eine Volksinitiative, um das Beschwerderecht der Umweltorganisationen einzuschränken.

Die Frage, ob Volk/Parlament oder Gerichte als demokratische Kontrollinstanzen letztlich über die Umweltverträglichkeit entscheiden sollen, wurde in der Abstimmung schliesslich klar zugunsten der Gerichte beantwortet: 66 Prozent lehnten die Initiative ab, womit die FDP und die SVP eine krachende Niederlage einstecken mussten. Das Verbandsbeschwerderecht wurde nicht eingeschränkt.

«Ein Sieg für Natur und Umwelt.»
Associated Press

Initiative «Für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit» (2003)

  • Offizieller Titel: Volksinitiative «für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit – ein Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative)»
  • Rechtsform: Volksinitiative

Die Schweizer Bevölkerung soll wieder mehr Raum für «lustvolle» Sonntagsaktivitäten und Bewegung erhalten – die SP und die Grünen wollten deshalb einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit einführen. Von 04.00 bis 24.00 Uhr sollte schweizweit das Privatauto von Strassen und Plätzen verbannt werden – inklusive Autobahnen. Nach einer Testphase von vier Jahren sollte erneut darüber abgestimmt werden.

Die bürgerlichen Parteien, die Autolobby und die Wirtschaftsverbände waren allerdings der Ansicht, die Lebensqualität könne nicht durch staatlich verordnete «Erlebnistage» gesteigert werden. Menschen mit keinem oder einem ungenügenden Anschluss an den öffentlichen Verkehr seien stark benachteiligt. An der Urne hatte die Initiative schliesslich keine Chance: 62,4 Prozent der Stimmenden und alle Stände wollten keine autofreien Sonntage.

«Keine Rückkehr in die 1970er-Jahre.»
Berner Zeitung

Initiative «Strom ohne Atom» (2003)

  • Offizieller Titel: Volksinitiative «Strom ohne Atom – Für eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke»
  • Rechtsform: Volksinitiative

Kurz vor dem Auslaufen des im Jahr 1990 angenommenen Kernkraft-Moratoriums reichte der Verein «Strom ohne Atom» im Oktober 1999 mit Unterstützung von 30 Umweltschutzorganisationen, der SP und der Grünen zwei Volksinitiativen ein. Die erste, umstrittenere forderte die schrittweise Stilllegung der Kernkraftwerke und somit den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie.

Gemäss den Befürwortern würde die Schweiz nach dem Atomausstieg zu einem Pionierland der alternativen Energien. Die Gegner – die bürgerlichen Parteien, die Wirtschaftsverbände und der Bundesrat – verwiesen hingegen auf die grosse Abhängigkeit der Volkswirtschaft von der Atomkraft und bezweifelten, dass diese in so kurzer Zeit durch alternative Energien ersetzt werden könnte. Das Volk hörte auf die Gegner und schmetterte die Initiative mit 66,3 Prozent Nein ab. Nur der Kanton Basel-Stadt stimmte der Vorlage zu.

«Schlechte Zeiten für erneuerbare Energie.»
Der Bund

Energielenkungsabgabe für die Umwelt (2000)

  • Offizieller Titel: Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe für die Umwelt
  • Rechtsform: Direkter Gegenentwurf

Der «Förderverein Energie-Umwelt- und Solarinitiative» forderte, den Verbrauch der nicht erneuerbaren Energien innerhalb von acht Jahren zu stabilisieren und anschliessend während 25 Jahren im Durchschnitt um ein Prozent pro Jahr zu senken. Deshalb sollte eine Lenkungsabgabe auf nicht erneuerbaren Energien und auf Elektrizität aus grösseren Wasserkraftwerken erhoben werden. Während der Bundesrat die Initiative wegen der als zu hoch empfundenen Anpassungskosten für die Wirtschaft zurückwies, beschloss das Parlament einen Gegenentwurf.

Darin sollte der Bund die Kompetenz erhalten, auf nicht erneuerbaren Energieträgern eine Abgabe von maximal 2 Rappen pro Kilowattstunde zu erheben. Der Ertrag sollte zur Senkung der obligatorischen Lohnnebenkosten von Unternehmen verwendet werden, um die finanzielle Mehrbelastung durch höhere Energiepreise auszugleichen. Die Vorlage scheiterte jedoch mit knapp 55 Prozent Nein-Stimmen, Ja-Mehrheiten fand sie nur in den Kantonen Basel-Stadt, Graubünden und Zürich.

«Die Schweiz verpasst den Einstieg in eine moderne Umwelt- und Klimapolitik.»
Der Bund

Solarinitiative (2000)

  • Offizieller Titel: Volksinitiative «für einen Solarrappen (Solar-Initiative)»
  • Rechtsform: Volksinitiative

Nach der Zustimmung zum Energieartikel im September 1990 startete der Bund das Aktionsprogramm Energie 2000. Es beabsichtigte, den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien und den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Um dieses Ziel zu unterstützen, reichte der überparteiliche «Förderverein Energie-Umwelt- und Solarinitiative» eine Volksinitiative für einen so genannten Solarrappen ein. Der Bund sollte verpflichtet werden, die Nutzung der Sonnenenergie sowie die effiziente und nachhaltige Energienutzung zu fördern.

Der Bundesrat hielt die Initiative für zu unflexibel und wies sie zurück, trotzdem hielt das Initiativkomitee an seinem Begehren fest. Linke Parteien sprachen sich für die Vorlage aus – sie erklärten, die Abgabe ermögliche eine umweltfreundlichere und effizientere Energieversorgung. Die bürgerlichen Parteien hingegen waren der Ansicht, eine Energiesteuer würde die wirtschaftliche Entwicklung hemmen. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Vorlage ab.

«Sonnenfinsternis in der Energiepolitik.»
Tages-Anzeiger

Förderabgabe für erneuerbare Energien (2000)

  • Offizieller Titel: Verfassungsartikel über eine Förderabgabe für erneuerbare Energien
  • Rechtsform: Direkter Gegenentwurf

Der vom Parlament beschlossene Gegenentwurf zur Solar-Initiative sah eine auf zehn Jahre begrenzte zweckgebundene Abgabe auf nicht erneuerbare Energien vor. Der Ertrag von 0,3 Rappen je Kilowattstunde sollte nicht nur für die Förderung der Sonnenenergie verwendet werden, sondern auch für die Förderung der geothermischen Energie, der Energie aus Holz und Biomasse, der rationellen Energienutzung sowie für die Erhaltung und Erneuerung einheimischer Wasserkraftwerke. Für jede Massnahme sollte je ein Viertel des Ertrags eingesetzt werden.

Im Gegensatz zur Initiative sprach sich die CVP für den Gegenentwurf aus, ansonsten verliefen die Frontlinien im Abstimmungskampf gleich, und auch die Argumente waren weitgehend dieselben. Knapp 55 Prozent der Abstimmenden lehnten auch den Gegenentwurf ab, Zustimmung fand er nur in den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Genf, Graubünden und Zürich.

«Das Volk will keine neuen Energieabgaben.»
Basler Zeitung

«Verkehrshalbierungs-Initiative» (2000)

  • Offizieller Titel: Volksinitiative «für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen»
  • Rechtsform: Volksinitiative

Die «Verkehrshalbierungs-Initiative» war die letzte einer langen Reihe von Initiativen mit dem Ziel, den motorisierten Individualverkehr einzudämmen. Das rot-grüne Komitee forderte, den motorisierten Verkehr auf den Schweizer Strassen innerhalb von zehn Jahren auf die Hälfte zu reduzieren. Der Bundesrat lehnte die Initiative ohne Gegenvorschlag ab, da sie «höchst problematisch für das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigungslage» sei. Auch die Bürgerlichen sprachen sich vehement dagegen aus.

Das Resultat an der Urne war dann auch glasklar: Lediglich 21,3 Prozent der Stimmenden und kein einziger Kanton nahmen die Initiative an.

«Beim Auto halten alle zusammen.»
Tages-Anzeiger

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) (1998)

  • Offizieller Titel: Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
  • Rechtsform: Fakultatives Referendum

1994 hatte das Volk die Verfassungsgrundlage zur Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) angenommen. Nach langen Diskussionen setzte sich im Differenz­bereinigungs­verfahren ein Kompromissvorschlag aus den Reihen der FDP durch. Ein Drittel der Einnahmen sollte an die Kantone gehen, der Rest der Finanzierung von Eisenbahnprojekten dienen.

Gegen das Gesetz ergriff der Nutzfahrzeugverband das Referendum. Zu den Gegnern gehörten auch die SVP, die LPS und der Gewerbeverband. Sie befürchteten schwere wirtschaftliche Einbussen für das Transportgewerbe und den Verlust von Arbeitsplätzen. Die Befürworter hielten dem entgegen, die LSVA sei das Rückgrat der vom Volk beschlossenen Verkehrsverlagerungspolitik. Eine überraschend deutliche Mehrheit nahm die Vorlage schliesslich an, wobei gemäss Nachbefragung vor allem ökologische Motive den Ausschlag gaben.

«Ein Sieg über die Nein-Sager.»
Tages-Anzeiger

Alpen-Initiative (1994)

  • Offizieller Titel: Volksinitiative «zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr»
  • Rechtsform: Volksinitiative

Im Zuge der Diskussionen um die allfällige Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von Lastwagen von 28 auf 40 Tonnen reichten Umweltschützer aus verschiedenen Bergregionen die Alpen-Initiative ein. Mit ihr sollte der Bund verpflichtet werden, das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen. Dessen Belastungen sollten auf ein Mass begrenzt werden, das für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht schädlich ist. Zu diesem Zweck sollte der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze innerhalb von zehn Jahren auf die Schiene verlagert werden.

Bundesrat und Parlament wiesen die Initiative zurück, da sie im Widerspruch zu mehreren internationalen Abkommen stehe. Unterstützung fand sie bei linken Parteien und Umweltschutzverbänden, aber auch bei einzelnen FDP- und CVP-Kantonalparteien. Sie sei die ideale Ergänzung zur NEAT, weil sie den Bund zu einer Verlagerungspolitik zwinge. Die Mehrheit der bürgerlichen Parteien, die Automobilverbände und die Transportunternehmer hielten die Vorlage für europafeindlich und zu einschränkend. Mit einem Ja-Anteil von 51,9 Prozent wurde die Initiative aber überraschend angenommen, am höchsten war die Zustimmung in Uri mit 87,8 Prozent.

«Schweiz sagt dem Lastwagentransit den Kampf an.»
Associated Press

Alpentransit-Beschluss (NEAT) (1992)

  • Offizieller Titel: Bundesbeschluss über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale
  • Rechtsform: Fakultatives Referendum

Im Zusammenhang mit dem Konzept Bahn 2000 erhielt auch das seit den 1960er Jahren geplante Projekt «Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)» neuen Schwung. Der Bundesrat entschloss sich 1990 schliesslich für eine Kompromisslösung mit zwei neuen Basistunneln am Gotthard und am Lötschberg sowie mehreren Anschlüssen in Richtung Ost- und Westschweiz.

Links-grün wehrte sich vergeblich gegen die befürchtete «Transitlawine». Neue Variantenvorschläge hatten keine Chance. Gleich drei Komitees ergriffen das Referendum. Bei den meisten Parteien und allen Wirtschaftsverbänden herrschte allerdings die Meinung vor, die NEAT sei die einzige Möglichkeit, den stetig wachsenden Güterverkehr ohne Zwang auf die Schiene zu bringen. Ausserdem komme die Halbierung der Fahrzeiten zwischen der Nord- und der Südschweiz nicht nur der Wirtschaft und den Reisenden zugute, sondern auch dem Umweltschutz. Mit 63,6 Prozent Ja-Stimmen wurde die Vorlage am Ende deutlich angenommen.

«Bahn frei für den Schienenverkehr: Volk bewilligt das Grossprojekt NEAT.»
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55 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ingmarbergman
15.06.2023 22:21registriert August 2017
Man stelle sich vor wo wir heute wären, wenn wir 2000 einen Solarrappen eingeführt hätten.
Unsere Solarindustrie wäre in Europa führend und wir hätten ein Luxusproblem mit Erneuerbaren..

Schade. Es ist wie der Rentner welcher ausrechnet wie viel Geld er hätte, wenn er seit 18 jeden Monat 100.- angelegt hätte. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es.
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Zum Kommentar
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el comentador
15.06.2023 20:35registriert Februar 2018
Deshalb ist es wichtig, dass alle die für das Klimaschutzgesetz sind, auch noch abstimmen gehen. Jede Stimme zählt!
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Turicensis
15.06.2023 21:56registriert Januar 2021
Auf der ganzen Welt sind die Folgen des Klimawandels sichtbar, teils sehr drastisch bereits jetzt. Unser Inseldenken mag durch zwei Weltkriege geklappt haben, aber durch eine globale Umweltkrise nicht.
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